Feuerwerkskörper erfreuen nicht nur das Auge, sie bergen auch erhebliche Gefahren. Sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe. Aus diesem Grund gelten für den Verkauf von Feuerwerkskörpern feste Regeln. Die Industrie- und Handelskammer Lippe (IHK Lippe) weist alle betroffenen Einzelhändler auf die Einhaltung dieser Bestimmungen hin. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 darf das ganze Jahr über an Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, erfolgen. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember 2019 an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verkauft werden. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern muss zuvor der Bezirksregierung angezeigt werden.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 darf innerhalb und außerhalb von Verkaufsräumen erfolgen. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur innerhalb von Verkaufsräumen verkauft werden. Die Aufbewahrung kleiner Mengen Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 ist genehmigungsfrei. Weitere Informationen bei der IHK Lippe, Karolina Tiessen, Tel. 05231 7601-27, E-Mail: tiessen@detmold.ihk.de oder im Internet: www.detmold.ihk.de, (Dokument-Nr. 4540398).

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