Logo-Verbraucherzentrale-60Schlank und Nichtraucher sein zahlen sich aus! – Mit dem Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen können Versicherte auch ohne Nachweis von Krebsvorsorgeuntersuchungen, Sport- oder Abnehmkursen mühelos Kasse machen. „Viele Krankenkassen honorieren Einzelwerte im Normbereich, die nicht in die Bonushefte hineingehören“, kommentiert die Verbraucherzentrale NRW das Ergebnis einer Prüfung von Bonusprogrammen der 30 größten gesetzlichen Krankenkassen. Stempel und Unterschrift für einen normalen Body-Maß-Index (BMI) oder einen unauffälligen Blutdruck werden meistens von den Kassen mit je zehn bis 25 Euro honoriert. „Doch wer aktiv nichts für seine Gesundheit tut, muss nicht mit einer attraktiven Prämie belohnt werden“, kritisieren die Verbraucherschützer das ungerechte Belohnungssystem vieler gesetzlicher Kassen.

Um Krankenversicherten die regelmäßige Teilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und Gesundheitskursen schmackhaft zu machen, bieten die gesetzlichen Kassen seit 2004 freiwillig individuelle Prämienprogramme meist über so genannte Bonushefte an. Seit Juli gehört dieses Modell aktiver Gesundheitsförderung der Patienten laut Präventionsgesetz sogar zum Pflichtprogramm der Krankenkassen. In ihren Bonusheften legen die Kassen fest, welche und wie viele Gesundheitsleistungen sie mit einem finanziellen Zuschuss oder einer anderen Prämienleistung belohnen. Diese Einzelmaßnahmen können sich Patienten im Heft vom jeweiligen Arzt oder einem anerkannten Trainer per Stempel und Unterschrift attestieren lassen und in der Regel einmal im Jahr mit ihrer Kasse abrechnen.

Für welche Gesundheitsleistungen es in der Praxis Geld gibt, hat die Verbraucherzentrale NRW anhand der Punktevergabe in den Bonusheften der 30 größten gesetzlichen Kassen untersucht: Demnach zahlen zwei Drittel der untersuchten Krankenkassen – darunter Barmer GEK, DAK-Gesundheit und AOK Rheinland/Hamburg – Bares, wenn Versicherte ohne aktives Zutun persönliche Angaben oder Messergebnisse im gesunden Normbereich nachweisen können. Ein Drittel der untersuchten Kasse akzeptieren zwei dieser Einzelwerte und zahlen zwischen 20 und 50 Euro dafür. Am häufigsten belohnen 19 Kassen ein normales Körpergewicht. 13 Krankenkassen lassen sich den Nichtraucher-Status was kosten. Aber auch für andere gemessene Werte im Normbereich – Blutdruck (acht Kassen), Blutzucker (sechs Kassen) und Cholesterin (fünf Kassen) – gibt’s Geld.

Addiert man noch die Prämien für Früherkennung und sportliche Aktivitäten hinzu, können Versicherte, die in Form und Norm sind, insgesamt zwischen 30 und 300 Euro pro Jahr an Prämien über ihr jeweiliges Bonusheft erzielen. Die AOK Rheinland/Hamburg versüßt Nichtstun am konsequentesten mit Bonus-Bonbons: Allein für den Nachweis von vier normalen Messwerten für BMI, Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin gibt‘s 100 Euro im Jahr. Vier Krankenkassen verlangen zum Testat von passiven Einzelwerten noch den Nachweis einer sportlichen Betätigung: Die DAK-Gesundheit zahlt 210 Euro für fünf Belege mit Okay-Werten plus einer Fitness-Aktivität in ihrem Bonusheft. Die Deutsche BKK pocht auf vier Gesundheitswerte plus Sportkurs und zeichnet die bescheinigte Minimal-Anstrengung mit 150 Euro aus. Die Barmer GEK und die Kaufmännische Krankenkasse KKH begnügen sich jeweils mit drei Stempelbelegen plus einmal Schwimmverein, Gymnastik oder Lauftraining und honorieren das Ergebnis mit 100 Euro.

Unterm Strich bieten viele Kassen mit ihren Bonusheften ein Belohnungssystem, dass sich für Vornherein-Fitte viel mehr auszahlt als für Versicherte, die sich für den Erhalt oder die Wiederherstellung ihrer Gesundheit abmühen müssen und dafür nicht mehr als 30 bis 40 Euro kassieren können. „Krankenkassen sollten damit aufhören, gesunde Laborwerte zu honorieren und stattdessen diskriminierungsfreie Bonusprogramme schaffen, die allen Versicherten ungeachtet ihrer Voraussetzungen und Gesundheit gleiche Anreize bieten“, fordert die Verbraucherzentrale NRW von den gesetzlichen Kassen ein Umdenken im Umgang mit ihren Bonusheften.

Ergebnisse der Untersuchung sind online einsehbar unter
www.vz-nrw.de/bonusprogramme

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW

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