Umsatzsteuer befreite Bildungsleistungen sollen auch weiterhin von der Steuerbefreiung profitieren. Diesen Stand des Entwurfs zur Gesetzesänderung teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Nachfrage der lippischen Bundestagsabgeordneten Kerstin Vieregge mit. „Mit der Anpassung wollen wir für Rechtssicherheit und Klarheit sorgen. Das gilt ausdrücklich auch für die Leistungen der Volkshochschulen und anderer Träger öffentlich verantworteter Weiterbildung“, bekräftigt Kerstin Vieregge die Forderungen der Bildungsverbände.

Vorausgegangen war eine Verunsicherung bei Bildungseinrichtungen, welche bisher Umsatzsteuer befreit waren, dass mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ die Bildungsleistungen zukünftig umsatzsteuerpflichtig werden und sich somit verteuern würden. Mit dem vorliegenden Schreiben des Bundesministerium der Finanzen steht nun eine erste Richtung der Auslegung des Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, welcher bereits am 27. September 2019 in der Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde und am 14. Oktober 2019 eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss stattfinden wird.

Kerstin Vieregge steht hinter ihrer Fraktion – der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – genau zu prüfen, dass im parlamentarischen Verfahren alle Änderungen des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs aus europarechtlicher Sicht zwingend in nationales Recht zu übernehmen sind und Bildungseinrichtungen auch weiterhin solch ein umfassendes Angebot anbieten können. „Denn auch die Erwachsenenbildung bleibt aus unserer Sicht im Sinne eines „lebenslangen Lernens“ auch in Zukunft förderwürdig“, fasst Kerstin Vieregge zusammen.

«« vorheriger Beitrag: Neuer Trinkwasserspender am Wall sprudelt | nächster Beitrag: Die Gefahr von Legionellen im Kühlwasser – Infoveranstaltung zum hygienischen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen »»