Ratgeber gibt Rentnern Tipps für die Steuererklärung. Zu viele Menschen im Ruhestand verschenken Jahr für Jahr Geld ans Finanzamt, das sie sich per Steuererklärung zurückholen könnten. Für diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2017 verpflichtet sind, wird allerdings die Zeit knapp: Stichtag ist der 31. Mai 2018. Der gilt zumindest für diejenigen, die ihre Bürgerpflicht selbst erledigen und keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen.

Unterstützung bei dieser Aufgabe bietet der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2017/2018“. Die Leserinnen und Leser erfahren, wer überhaupt eine Erklärung abgeben muss, und können mithilfe des Berechnungsblatts direkt ihr zu versteuerndes Einkommen ermitteln. Sie lernen, welche nicht verpflichtenden Angaben negative Auswirkungen haben können, und erhalten Hinweise, wie sich finanzielle Einbußen an diesen Stellen legal vermeiden lassen.

Der Ratgeber gibt einen Überblick über die sieben Einkunftsarten, die das deutsche Recht unterscheidet, erklärt Fachbegriffe und hilft durch Erläuterungen der Formulare ganz praktisch bei der Erstellung der Steuererklärung. Der Ratgeber hat 200 Seiten und kostet 14,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Der Ratgeber ist in der Beratungsstelle Detmold, Lemgoer Str. 5, 32756 Detmold und im Buchhandel erhältlich. Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.

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