StadtwappenAuch 2014 kommen Lemgoer Hausbesitzer in den Genuss der steuerlichen Vorteile, wenn sie ihr Haus renovieren. Alle Maßnahmen die zur Behebung von baulichen Mißständen und zur Erhaltung der Wohnfunktion beitragen werden anerkannt. Nicht berücksichtigt werden Neubauten oder Wartungsarbeiten.

Voraussetzung ist der Abschluß eines Sanierungsvertrages mit der Stadt vor Beginn der Arbeiten. Die Mitarbeiterin des Planungsamtes ist zu den Öffnungszeiten für alle Bauwilligen unter der Tel. Nr. 213-465 erreichbar.

 

Pressemeldung Stadt Lemgo

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