Logo-VerbraucherzentraleOb Brasilien, Deutschland oder doch der Geheimtipp Costa Rica – noch bis zum 26. Juni heizt die Deutsche Bahn mit der „Sieger BahnCard 25“ das WM-Fieber an. Dabei winkt eine viermonatige Probe-Bahn-Card 25 – sowie die Chance, eine BahnCard 25-Abo-Karte für weitere zwölf Monate zu gewinnen. Voraussetzung: Der BahnCard-Kunde hat richtig getippt, das Team welchen Landes in Brasilien Fußballweltmeister wird. Alle Inhaber der Aktionskarte, die den Titelträger korrekt orakelt haben, gehen in die kostenlose BahnCard-Verlängerung. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW rät zur umsichtigen Defensivtaktik: „Ob mit oder ohne Gewinn – die BahnCard 25 ist ein Abonnement, das sich automatisch verlängert, wenn es nicht sechs Wochen vor Ende der Laufzeit nachweislich gekündigt wird.“

• Laufzeit und Kündigungsfrist: So bleibt die Karte für alle, die auf die falschen Mannschaften gesetzt haben, ab dem Kauf vier Monate lang gültig. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, geht sie in ein reguläres Abo über. Orakel-Weltmeistern, die mit der Vorhersage des Fußball-Champions richtig lagen, können sich 16 Monate lang über den BahnCard-Rabatt freuen. Auch sie sollten sich aber die Kündigungsfrist auf Termin legen, wenn sie kein weiteres Abo wünschen: Sechs Wochen vor Ablauf der viermonatigen Laufzeit muss auch das Kündigungsschreiben der Gewinner bei der Deutschen Bahn eingegangen sein.

• Rat der Verbraucherzentrale NRW: Gekündigt werden sollte per Einschreiben oder Fax. Zudem empfiehlt es sich, zeitnah um eine Kündigungsbestätigung zu bitten. Die Sieger BahnCard 25, mit der die Bahn 25 Prozent Rabatt auf ihre regulären und Spar-Preise gewährt, ist für 25 Euro erhältlich. Für die erste Klasse kostet sie 50 Euro für vier Monate.

Bei Fragen hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de. Hier gibt es auch weitere Informationen zum Nahverkehr in NRW und Hilfestellungen in Streitfällen mit einem Verkehrsunternehmen. Neu online: Fahrgastkunden können der Schlichtungsstelle auch Verspätungen zur Kenntnisnahme melden.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW

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