Einzelhändler und Gastronomen können aufatmen. Sie müssen Ihre Registrierkassen nun doch nicht im anlaufenden Weihnachtsgeschäft aufrüsten oder gar umtauschen. Bis zum 30. September 2020 wird der Einsatz der bisherigen Kassensysteme von Betriebsprüfern nicht beanstandet werden. Darauf haben sich die Finanzministerien aus Bund und Ländern verständigt.

Eigentlich dürfen laut einem Gesetz aus dem Jahre 2016 schon mit Beginn des nächsten Jahres nur noch solche elektronischen Registrierkassen und Kassensysteme verwendet werden, die mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sind. „Doch bis jetzt sind noch keine technologischen Lösungen am Markt verfügbar“, beschreibt IHK-Geschäftsführerin Maria Klaas das Problem, „zertifizierte Sicherheitseinrichtungen wird es voraussichtlich erst zum Ende 2019 geben.“

Mitten im Weihnachtsgeschäft hätten daher Händler, Gastronomen und Dienstleister ihre Kassen nachrüsten sowie die Mitarbeiter schulen müssen. Deutschlandweit sind ca. 2,1 Millionen elektronische Registrierkassen betroffen. Gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft hatte sich die IHK-Dachorganisation, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, an die Bundes- und Finanzministerien gewandt. Sie forderten schon im Frühjahr eine Verschiebung des Anwendungszeitpunktes ein. Darauf haben nun die obersten Finanzverwaltungen mit dem Beschluss ihrer Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 reagiert.

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