Logo-Verbraucherzentrale-60Eine gute Nachricht für alle, die aus einem Urlaubsland der Europäischen Union (EU) nach Hause telefonieren oder eine SMS schicken wollen. Seit 30. April sind Telefonate, der Versand von Bildnachrichten und das Surfen im Netz billiger in Spanien, Italien, Frankreich, Polen und vorerst auch in Großbritannien. „Für Gespräche aus einem EU-Mitgliedsland nach Deutschland darf nur noch ein Aufschlag von höchstens 6 Cent pro Minute auf den Inlandspreis berechnet werden. SMS schlagen mit 2 Cent mehr zu Buche. Und fürs Surfen werden höchstens 6 Cent für jedes Megabyte mehr an Datenvolumen fällig“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Mit dieser Preissenkung ist die letzte Stufe zur Abschaffung der sogenannten Roaming-Kosten in den EU-Mitgliedsstaaten nun fast erklommen. ab 15. Juni nächsten Jahres werden die Extragebühren für die Handynutzung im EU-Ausland ganz abgeschafft. Eine Ausnahme jedoch bleibt: Netzbetreiber können auch künftig Zuschläge verlangen, falls Kunden zu viel sprechen, simsen und surfen. Derzeit ist sich die EU-Kommission noch nicht einig, ab wann die zulässige Grenze hierbei überschritten wird. „Trotz der neuen Regeln sollten Nutzer weiterhin darauf achten, dass die Kosten für den Einsatz von Smartphones und Tablets im Ausland nicht in ungeahnte Höhen zu treiben“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Zur Drosselung der Ausgaben hat sie folgende Tipps:

• Tarifoptionen prüfen: Vor Reiseantritt sollte man sich genau informieren, welche Kosten bei der Handynutzung im Ausland im eigenen Tarif tatsächlich anfallen. Denn neben dem Tarif mit den angegebenen Höchstpreisen haben die Anbieter auch andere Tarifoptionen im Portfolio. Diese sehen zum Teil eine Grundgebühr vor oder ein einmaliges Entgelt für den Verbindungsaufbau, das zusätzlich zu den Minutenpreisen anfällt und vor allem Kurzgespräche verteuert. Für Nutzer, die sich längerfristig im Ausland aufhalten, kann sich eine derartige Tarifoption jedoch auch als günstiger herausstellen. Tarifwechsel sind in der Regel binnen eines Kalendertags entgeltfrei möglich. Mobilfunkanbieter müssen ihren Kunden auch einräumen, spezielle Roaming-Angebote anderer Anbieter zu nutzen, ohne dass dafür die Rufnummer oder die SIM-Karte gewechselt werden muss.

• Höchstgrenzen beachten: Beim Grenzübertritt werden Kunden weiterhin per SMS informiert, wie viel die Handynutzung kostet. Für ankommende Anrufe, die man im Ausland mitbezahlen muss, können Netzbetreiber vorerst noch Aufschläge von 1,2 Cent bis höchstens 6 Cent pro Minute auf den Inlandspreis verlangen. Eine SMS aus dem EU-Ausland darf nicht mehr als 7 Cent pro Nachricht kosten. Der Höchstpreis fürs Surfen liegt bei 24 Cent pro übertragenem Megabyte. Die Abrechnung erfolgt jedoch pro Kilobyte.

• WLAN nutzen: Vor bösen Überraschungen bei den Kosten ist sicher, wer sich nicht über seine SIM-Karte ins Internet einwählt, sondern dafür das hoteleigene Drahtlosnetzwerk (WLAN) oder ein Internetcafé nutzt. Auf Online-Banking oder andere sensible Geschäfte sollte man über WLAN sicherheitshalber besser verzichten.

• Geräte richtig einstellen: Auch im Ruhemodus kann das Smartphone durchaus erhebliche Kosten produzieren: zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es nicht ohne Rückfrage Daten über Mobilfunknetze herunterlädt. Auf dem Smartphone installierte Navigationssoftware funktioniert übrigens in vielen Fällen nur bei einer laufenden Internetverbindung. Welche Handgriffe zur Deaktivierung erforderlich sind, verrät die Bedienungsanleitung. Hilfe hierzu gibt`s auch beim Hersteller oder in Internetforen.

• Datennutzung begrenzen: Wer beim digitalen Surfen am Strand die Zeit vergisst, ist durch die EU-Regelungen vor einem finanziellen Kollaps geschützt. Die Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden nämlich warnen, wenn Kosten von knapp 50 Euro produziert wurden. Bei knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch trennen. Verbraucher können die Sperre aktiv aufheben oder von vornherein höhere oder niedrigere Grenzwerte setzen. Positiv auch: Dieser Schutz gilt in vielen Fällen auch außerhalb der EU.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW

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