Planung-MarktkaufDie Stadtverwaltung Lemgo – Abteilung Stadtplanung – teilt mit, dass derzeit für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 27 01.09 „Marktkauf“ die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Parallel dazu werden auch die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeholt.

 

Anlass für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist ein Antrag des Grundstückseigentümers, der die Neuordnung des Bereiches „Bau- und Gartenmarkt“, die Vergrößerung des bereits planungsrechtlich zulässigen Getränkemarktes sowie die Ergänzung um einen Tierfachmarkt beinhaltet.

 

Mit der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Baumarktes und eines angrenzenden Gebäudes geschaffen werden. In der Vergangenheit wurde ein Gebäude einer Fabrik für Freizeitmöbel entfernt, das entsprechende Grundstück liegt derzeit brach und grenzt von Westen an das Bestandsgebäude an. Geplant ist den vorhandenen Fachmarktgebäudekomplex (Baumarkt mit Gewächshaus und vorgelagerter Fläche) abzubrechen und unter Einbeziehung der westlich angrenzenden Brachfläche einen neuen Fachmarktstandort (Baumarkt mit Gewächshaus und Freigelände, Tierfachmarkt, Marktkauf Getränkemarkt) zu errichten.

 

Während der öffentlichen Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist zur Planung äußern.

 

Bis zum 17. Juli besteht für jedermann die Möglichkeit, die Entwurfsunterlagen zum Bauleitplanverfahren einzusehen, und zwar in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Lemgo, Heustr. 36 – 38, an der Aushangfläche gegenüber Zi.-Nr. 203, in der Zeit von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bzw. donnerstags bis 17.00 Uhr. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Zusätzlich kann der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Marktkauf“ unter http://www.o-sp.de/lemgo/plan/beteiligung.php im Internet eingesehen werden. Auch dort kann online eine Stellungnahme abgegeben werden.

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