Ende 2017 lebten in Nordrhein-Westfalen 2 572 000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes nach Auswertung des Ausländerzentralregisters mitteilt, waren das 59 100 Ausländer bzw. 2,4 Prozent mehr als Ende 2016. Dies ist die höchste jemals ermittelte Zahl von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen.

Regional betrachtet zeigt sich, dass die Zahl der Ausländer in 48 der 53 kreisfreien Städte und Kreise angestiegen ist, nur in fünf Fällen war sie rückläufig. Die stärksten Zuwächse der Ausländerzahl waren bei Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit (+16 300) festzustellen, gefolgt von Personen mit rumänischem (+12 300) und bulgarischem Pass (+7 400).

Die größte ausländische europäische Nationalitätengruppe in Nordrhein-Westfalen waren Ende 2017 weiterhin Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit (497 600), gefolgt von Personen mit polnischer (216 200) und italienischer Staatsangehörigkeit (141 400). Bei den außereuropäischen Staatsangehörigkeiten waren Ende 2017 am häufigsten Personen mit syrischem (190 400), irakischem (76 400) und afghanischem (40 200) Pass vertreten.

Differenziert nach Kontinenten besaßen 1 818 200 der in Nordrhein-Westfalen lebenden Ausländer eine europäische Staatsangehörigkeit, darunter fast eine Million Personen (999 800) mit dem Pass eines EU-Mitgliedsstaates. Weitere 541 900 Ausländer hatten eine asiatische, 147 300 eine afrikanische, 41 100 eine amerikanische und 2 700 eine australisch/ozeanische Staatsangehörigkeit. Wie die Statistiker weiter mitteilen, lebte 2017 gut jeder zweite (55,3 Prozent) Ausländer bereits seit mindestens acht Jahren in Deutschland und könnte somit einen Anspruch auf Einbürgerung geltend machen.

Darunter waren 950 400 Personen (37,0 Prozent), die seit mindestens 20 Jahren in Deutschland leben. Die Ergebnisse basieren auf Daten des Ausländerzentralregisters (AZR), das beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird. Erfasst werden nur Personen, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. (IT.NRW)

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