Stiftung-Warentest-2-600x40Nur ein Testament stellt sicher, dass das Vermögen nach den eigenen Wünschen verteilt wird. Doch viele selbst verfasste Testamente sind unklar oder sogar unwirksam. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest haben deshalb alle Aspekte rund um das Testament zusammengetragen. Sie erläutern, worauf es beim Verfassen des letzten Willens ankommt, erklären, wie man Partner absichern und Streit unter den Erben vermeiden kann, zeigen Steuerspartipps auf und legen dar, wann ein Notar benötigt wird. Veröffentlicht sind die Ergebnisse in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und auf www.test.de/testament.

Wenn kein Testament vorliegt, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Sie ist nicht per se schlecht, verteilt das Erbe allerdings streng schematisch und passt nur selten zu den eigenen Familienverhältnissen. Wenn das Vermögen im eigenen Sinne verteilt werden soll, ist ein Testament notwendig. Die Hilfe eines Notars ist für die Aufsetzung nicht unbedingt notwendig, wichtig sind aber die richtige Form und eindeutige Formulierungen.

Bevor das Testament aufgesetzt wird, sollte man sich einen genauen Überblick über das eigene Vermögen und die Verbindlichkeiten verschaffen. Dann überlegt man, wer etwas erhalten soll. Will man einen nahen Angehörigen oder den Ehepartner enterben, hat dieser trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil. Doch auch dieser lässt sich weiter reduzieren.

Der ausführliche Bericht Testament erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 17.08.2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/testament abrufbar.

«« vorheriger Beitrag: Pilz bedroht Buchsbäume | nächster Beitrag: Banken langen beim Dispozins weiter kräftig zu »»