Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfe: Auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) stellt der Bund Gelder für finanzschwache Städte und Gemeinden bereit, die das Land nun weiter gibt. 1,12 Milliarden Euro fließen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in die Kommunen, die die Projekte mit einem Eigenanteil von zehn Prozent mitfinanzieren. „Das ist ein ordentlicher Batzen Geld, der die Zukunft unserer Kinder sichert. Das ist eine Investition, damit Lernen mehr Spaß macht“, betonte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

 

Der Landtag hatte jüngst ein Änderungsgesetz verabschiedet, das die Verteilung der Investitionsmittel regelt. Zusätzlich hat das Ministerium einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog zur Klärung von Detailfragen erarbeitet. Diese so genannte FAQ-Liste wird im Laufe der Woche veröffentlicht. Das Geld kann beispielsweise für Schulsanierungen, Schulsporthallen und Labore verwendet werden.

 

Neben den genannten beiden Kapiteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes steht mit dem NRW.Bank-Programm „Gute Schule 2020“ ein weiteres Investitionspaket für die Städte und Gemeinden bereit, so dass den Kommunen über die Laufzeit der jeweiligen Programme insgesamt 4,3 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Das Geld fließt zusätzlich zu den pauschalen Investitionsmitteln aus den jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetzen des Landes sowie aus weiteren Bundes- beziehungsweise Landesprogrammen.

 

Wie viel Geld in die Städte und Gemeinden fließt, ist der angehängten Tabelle zu entnehmen. Diese Mittel werden an 353 der 429 nordrhein-westfälischen Kommunen verteilt. Alle Förderbescheide werden durch die Bezirksregierungen erstellt und sind an die Kommunen verschickt worden.

Pressemeldung Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW

 

Gebietskörperschaft Fördermittel gemäß

Kapitel 2 KInvFöG NRW in €

Bielefeld, krfr. Stadt 26.849.652,00 €
Gütersloh, Kreisverwaltung 2.942.038,00 €
Gütersloh, Stadt 2.723.675,00 €
Langenberg 182.385,00 €
Herford, Kreisverwaltung 4.237.551,00 €
Bünde, Stadt 2.302.135,00 €
Enger, Stadt 906.368,00 €
Herford, Stadt 3.699.942,00 €
Hiddenhausen 625.188,00 €
Löhne, Stadt 1.646.633,00 €
Nieheim, Stadt 376.323,00 €
Steinheim, Stadt 639.722,00 €
Warburg, Stadt 1.227.928,00 €
Willebadessen, Stadt 589.186,00 €
Lippe, Kreisverwaltung 5.682.981,00 €
Augustdorf 525.723,00 €
Bad Salzuflen, Stadt 2.731.283,00 €
Blomberg, Stadt 544.585,00 €
Dörentrup 365.659,00 €
Extertal 642.862,00 €
Horn-Bad Meinberg, Stadt 1.157.566,00 €
Kalletal 655.213,00 €
Lage, Stadt 1.970.358,00 €
Lemgo, Stadt 1.587.226,00 €
Leopoldshöhe 439.406,00 €
Lügde, Stadt 460.449,00 €
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