Logo-VerbraucherzentraleGebrauchsanleitung fürs Verbraucherinformationsgesetz. Wer wissen möchte, wie es um die Sauberkeit an der Fischtheke im Supermarkt bestellt ist oder ob der Bäcker um die Ecke die vorgeschriebene Kennzeichnung bei seinen Brot- und Backwaren einhält, bekommt auf Anfrage Auskunft von der zuständigen Behörde. „Seit zwei Jahren sind amtliche Stellen – bei Lebensmitteln zum Beispiel die Lebensmittelüberwachungsämter – verpflichtet, Verbraucher bei gezielter Nachfrage zu Lebensmitteln und alltäglichen Gebrauchswaren über ihre Erkenntnisse zu informieren. Wie dies im Einzelnen geschieht, ist im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) geregelt“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW das Informations-Plus für Verbraucher. Sie empfiehlt allen, die mehr Transparenz und Information über Daten der Behörden zu bestimmten Sachverhalten erhalten möchten, das VIG rege zu nutzen. Damit die Erkenntnisse der Behörden kein Dasein im Verborgenen fristen, hat die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Schritte von der Idee über die Nachfrage bis hin zu den möglichen Kosten in einer praktikablen Anleitung zusammengestellt:

Auskunftsrecht: Alle Verbraucher haben Anspruch auf Information über bestimmte Daten und Produkte, die den Behörden vorliegen. Auskunft erteilt wird zum Beispiel bei Lebensmitteln, ob es Belastungen durch Pflanzenschutzmittel gibt oder ob Erkenntnisse zu Hygienemängeln in konkret benannten Betrieben, die Lebensmittel herstellen oder mit ihnen hantieren, vorliegen.

Zuständige Behörde ermitteln: Um Zugang zu den gewünschten Informationen zu bekommen, muss zunächst die zuständige Behörde als Ansprechpartner ermittelt werden. Bei einer gezielten Suche hilft die Behördensuchmaschine auf den Internetseiten (www.bvl.bund.de) des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), wenn dort der Begriff Verbraucherinformationsgesetz eingegeben wird.

Präzise fragen: Verbraucheranfragen sollen in der Regel innerhalb eines Monats beantwortet werden – egal, ob sie am Telefon, per E-Mail, Fax oder schriftlich per Post gestellt werden. Im Telefonat oder Schreiben sollte angegeben werden, dass es sich um eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz handelt. Hierbei müssen auch das jeweilige Produkt oder das Unternehmen eindeutig benannt werden. Der infrage kommende Zeitraum rund um den Fragekomplex sollte eingeschränkt werden und nicht mehr als die letzten ein oder zwei Jahre umfassen. Die eigentliche Anfrage sollte so präzise wie möglich formuliert werden, zum Beispiel mit welchem Ergebnis die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in dem Restaurant (Name und Adresse nennen) in einem bestimmten Zeitraum ausgefallen sind. Jeder Antragsteller muss seinen Namen und seine Adresse angeben. Bei Nachfrage des betroffenen Unternehmens sind die Behörden verpflichtet, die persönlichen Daten des Nachfragenden zu nennen.

Gegebenenfalls nachhaken: Bleibt eine Antwort der Behörde aus oder ist sie zu dürftig geraten, sollten sich Fragesteller nicht scheuen noch einmal nachzuhaken. Wer zum Beispiel nach den Ergebnissen der Betriebskontrollen in einem Restaurant gefragt hat, muss sich nicht damit zufriedengeben, dass die Behörde eine vage Auskunft gibt, sondern hat das Recht, die genauen Gründe zu erfahren, falls behördliche Sanktionen verhängt wurden.

Kosten: Die meisten Anfragen über Kontrollergebnisse der Behörden werden gratis erteilt. Generell gilt: Allgemeine Anfragen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro sind kostenfrei. Anfragen zu Belastungen, Hygieneverstößen oder Sicherheitsmängeln, die einen Verwaltungsaufwand bis zu 1000 Euro verursachen, sind ebenfalls kostenlos. Bei einem höheren Aufwand muss die zuständige Behörde die voraussichtlichen Kosten für eine Bearbeitung beziffern. Der Interessent kann darauf flexibel reagieren und zum Beispiel seine Anfrage zurücknehmen.

Mehr Wissenswertes zum Verbraucherinformationsgesetz und ein Musterschreiben für eine Anfrage gibt es unter
www.vz-nrw.de/verbraucherinformationsgesetz. Ein kurzes Info ist auch in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Adresse und Öffnungszeiten unter www.vz.nrw.de/beratung-vor-ort.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW

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