Die Alte Hansestadt Lemgo ist auf den Familiennachzug für Geflüchtete gut vorbereitet. Dies wurde auf Anfrage der Grünen Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss bestätigt. Laut Aussage der Verwaltung verfügt Lemgo über genügend Unterbringungsplätze, um den erwartbaren Zuzug aufzunehmen. Ab März 2018, wenn die Aussetzung des Familiennachzugs endet, könnten dann Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutz nach Lemgo kommen. Unter die Regelung fallen Menschen, denen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, ohne dass sie den Schutz des Herkunftslandes in Anspruch nehmen könnten.

Der Grüne Fraktionsvorsitzende Dr. Burkhard Pohl fordert vor diesem Hintergrund, dass die Bundesregierung den gesetzmäßigen Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder zulässt: „Wir rufen die lippischen Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP dazu auf, sich dem Familiennachzug nicht länger in den Weg zu stellen. Der Nachzug der unmittelbaren Angehörigen ist ein Schlüssel zur Integration. Der Schutz von Ehe und Familie ist zudem ein verbindlicher Auftrag unseres Grundgesetzes. Es wäre unzumutbar, wenn Deutschland weiter die Familien trennen und individuelle Notlagen vertiefen würde.“

Hinweis:

Aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Ratssitzung vom 18. September 2017:

Als subsidiär Schutzberechtigte befinden sich zurzeit 67 Personen in den Übergangsheimen der Stadt Lemgo. Bei einem Familiennachzug für diesen Personenkreis kann mit etwa 70 weiteren Personen gerechnet werden. Bei der derzeitigen Rechtslage könnte frühestens ab März 2018 damit gerechnet werden.

Falls für diesen Personenkreis eine Versorgung auf dem Lemgoer Wohnungsmarkt nicht möglich ist und eine Unterbringung in einem städtischen Übergangsheim erforderlich wäre, würde dies nach derzeitigen Stand bei den vorhandenen Unterbringungskapazitäten möglich sein.“

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