Die Landesregierung hat am Dienstag, den 28. August 2018, einen Entwurf zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht, um den Ausbau von Carsharing-Angeboten in den Kommunen zu vereinfachen. Die Städte und Gemeinden sollen künftig Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge auf allen innerstädtischen Straßen ausweisen können.

Bislang konnten die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Anbietern von Carsharing nur Stellflächen an Bundesstraßen zur Verfügung stellen. Relevant für Carsharing-Angebote sind aber überwiegend Flächen an kommunalen Straßen oder Landesstraßen. In einem zweistufigen Verfahren sollen die Kommunen künftig geeignete öffentliche Straßenflächen bestimmen und diese in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren Carsharing-Anbietern zur Verfügung stellen können.

Für diese Stellflächen erteilen die Städte und Gemeinden eine Sondernutzungserlaubnis. Im Straßen- und Wegegesetz muss dazu die bestehende Vorschrift über die Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum durch eine Regelung für Carsharing-Angebote ergänzt werden. Mit der Gesetzesänderung wird Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt. Die heute vom Kabinett beschlossenen Neuregelungen gelten für Gemeindestraßen sowie für die Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Wir wollen die Chancen von Carsharing nutzen, um die Vernetzung von unterschiedlichen Verkehrsträgern und damit die Mobilität insgesamt besser zu machen. Carsharing-Angebote sind dabei ein wichtiger Baustein, insbesondere an Mobilstationen. Mehr Stellflächen für Carsharing-Fahrzeuge sind gerade für die Innenstädte gut: Das Mobilitätsangebot wird vielfältiger und der Flächenbedarf fürs Parken sinkt. Das schont die Umwelt.“

 

Bauhochlauf:

Mit der Novelle des Straßen- und Wegegesetzes soll zudem der Bauhochlauf weiter beschleunigt werden. Künftig sollen die Anfechtungsklagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Maßnahmen an Landesstraßen, die im Landesstraßenbedarfsplan ausgewiesen sind, keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Auch hier wird mit der Gesetzesänderung das Landesrecht an das Bundesrecht angepasst.

Nach dem Kabinettbeschluss wird voraussichtlich in der ersten Septemberwoche die Verbändeanhörung zur Novelle eingeleitet. Dazu werden die kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen, der Bundesverband CarSharing (bcs) in Berlin, der ADAC in Nordrhein-Westfalen sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen angehört.

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