Die EU Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der §47 a-f des Bundesimmissionsschutzgesetz, 6. Teil Lärmminderungsplanung geben ein Konzept vor, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Mitgliedsstaaten der EU und somit auch alle Städte und Gemeinden in Deutschland sind verpflichtet, den Umgebungslärm entlang der Hauptverkehrsstraßen und in den Ballungsräumen zu kartieren und Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Bürgern zu entwickeln.

 

Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind:

· Ermittlung der Belastung durch den Umgebungslärm anhand von Lärmkarten.

· Aufstellung von Lärmaktionsplänen mit dem Ziel, den Umgebungslärm, soweit erforderlich, zu verhindern und zu mindern.

· Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm sowie Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung.

· Schutz ruhiger Gebiete.

Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, sind nach einem Stufenkonzept aufzustellen. Die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde im Jahr 2010 abgeschlossen. Anschließend folgte eine Lärmaktionsplanung der 2. Stufe im Jahr 2013. In der nun laufenden 3. Stufe sind in Lemgo folgende Straßenabschnitte mit einer Belastung von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen /Jahr kartiert worden:

 

 

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung:

In NRW ist die Lärmkartierung an den Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) durchgeführt worden. Die für Lemgo erarbeiteten Lärmkarten mit den dazugehörigen Tabellen hängen in der Zeit vom

 

18. Dezember 2018 bis einschl. 08.Februar 2019:

im Bauamt der Stadt Lemgo, Heustr. 36 ‑ 38, Abteilung Stadtplanung an der Aushangfläche gegenüber Zi.-Nr. 203 montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bzw. donnerstags bis 17.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen und Vorschläge zur Lärmminderung schriftlich an die Alte Hansestadt Lemgo, Der Bürgermeister, Stadtplanung, 32655 Lemgo, oder zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung, Heustr. 36 – 38, Zimmer 204, Lemgo, vorgebracht werden.

Zusätzlich können die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung unter https://www.lemgo.de/index.php?id=4872 im Internet eingesehen werden. Digitale Stellungnahmen können per Mail unter folgender Mailadresse (s.schweppe@lemgo.de) abgegeben werden.

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