Im Jahr 2018 wurden in Nordrhein-Westfalen 279 710 erzieherische Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe – gewährt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 1,1 Prozent mehr Hilfen als im Vorjahr (2017: 276 557). Zur Gesamtzahl der Hilfen gehörten auch 27 849 Fälle von Eingliederungshilfen für seelische behinderte junge Menschen nach dem SGB VIII, die zwar keine erzieherische Hilfe im engeren Sinne sind, aber in der amtlichen Statistik in diesem Kontext ebenfalls erhoben werden.

Die Erziehungsberatung ist nach wie vor die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart (117 136). Es folgen die Unterbringung in Heimen (35 021), die Vollzeitpflege in einer anderen Familie (27 812), die sozialpädagogische Familienhilfe (27 349) und die Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII (21 347). Die Erziehungsberatung ist nach wie vor die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart (117 136). Es folgen die Unterbringung in Heimen (35 021), die Vollzeitpflege in einer anderen Familie (27 812), die sozialpädagogische Familienhilfe (27 349) und die Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII (21 347).

39,2 Prozent der in Anspruch genommenen Hilfen wurden durch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten initiiert. 31,1 Prozent der Hilfen wurden durch die sozialen Dienste und andere Institutionen (z. B. Jugendamt) angeregt. In 11,2 Prozent der Fälle meldeten Kindertageseinrichtungen oder Schulen einen Hilfebedarf für ein Kind oder einen Jugendlichen an. Bei jedem zehnten Hilfeempfänger kam es zum teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge im Kontext der Hilfe (9,7 Prozent). Wie die Statistiker weiter mitteilen, wird die Zahl der in Anspruch genommenen Hilfen aus der Summe der in einem Jahr beendeten und am Jahresende andauernden Hilfen ermittelt.(IT.NRW).

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