IHKDer Beschluss des Bundestags, die Eigenstromversorgung von Industriebetrieben schrittweise mit bis zu 40 Prozent der EEG-Umlage zu belasten, stößt bei der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) auf heftige Kritik. Am letzten Freitag hatte der Bundestag das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) verabschiedet. Zwei Tage zuvor hatte der Industrieausschuss der IHK über die EEG-Novelle diskutiert.

In einem Punkt waren sich alle Unternehmen des Ausschusses einig, so Andreas Henkel, Geschäftsführer der IHK Lippe: „Die Eigenstromversorgung mit der EEG-Umlage zu belasten, ist der falsche Weg.“ Viele Unternehmen wollten aktuell z.B. mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) die dezentrale Eigenstromversorgung ausbauen.“ Ziel seien dabei nicht nur langfristig kalkulierbare Stromkosten und damit die Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die Eigenversorgung erhöhe auch die Versorgungssicherheit und sei ein eigener Beitrag zum Klimaschutz. „Die mittelständische Wirtschaft ist der Verlierer der EEG-Novelle“, befürchtet Henkel.

„Durch die gestaffelte Einführung der Belastung in Höhe von 40 Prozent der EEG-Umlage ab 1. August 2014 wird die Wirtschaftlichkeit von neuen Eigenstromanlagen grundsätzlich in Frage gestellt“, so Henkel. Einige Unternehmen hätten schon während der Diskussion um das neue EEG ihre Investitionsvorhaben vorgezogen. Die Meisten hätten sie aber auf Eis gelegt oder gleich aufgegeben. Henkel erwartet, dass so das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 mindestens 25 Prozent des Stroms in KWK-Anlagen zu erzeugen, nicht erreicht werden kann. Ohne eine dezentrale Stromerzeugung auch in den Unternehmen werde die Energiewende nicht gelingen.

Henkel kritisiert auch, dass die Schwelle für die Umlagebefreiung für Kleinanlagen sich nicht ausschließlich an der Leistung (10 kW) orientiert. Pro Jahr dürften damit höchstens 10.000 Kilowattstunden Strom erzeugt werden. Damit begünstige die Bagatellregelung vor allem Photovoltaikanlagen in Privathaushalten. Kleinere Unternehmen, die in eine kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage bis 10 KW Leistung in eine Eigenstromerzeugung investieren wollten, würden benachteiligt. Denn KWK-Anlagen erzeugten pro Jahr deutlich mehr Strom, sonst sei der Betrieb nicht wirtschaftlich, erläutert Henkel.

Insgesamt rechnet die IHK Lippe durch das Gesetz mittelfristig nicht mit wesentlichen kostendämpfenden Effekten bei der EEG-Umlage. Die Entlastung durch die EEG-Umlage auf neue Eigenerzeugungsanlagen werde sich kaum bemerkbar machen. Sie könne sogar zu einer erhöhten Einspeisung aus Erneuerbaren Anlagen ins Netz und damit zu einer weiter steigenden Umlage führen.

 

Pressemeldung IHK

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