Logo-Verbraucherzentrale-60Ob beim Tag der offenen Tür, beim Probe-Schulbank-Drücken oder beim Elternabend – mit Informationsveranstaltungen stellen sich Schulen von der Grund- über Gesamtschulen bis hin zum Gymnasium in diesen Tagen den Eltern und künftigen Schülern vor. Doch bevor eine abschließende Wahl getroffen wird, sollten Eltern und ihre Sprösslinge auch die Schulverpflegung des künftigen Lernortes auf Herz und Nieren prüfen: Wird im Unterricht das Thema Ernährung behandelt? Welche Art der Verpflegung kommt vor allem im Ganztagsbetrieb mittags auf den Tisch? „Da viele Kinder künftig ihre wichtige Wachstumszeit tagsüber in der Schule verbringen und dort auch grundlegende Weichen für ihr späteres Leben gestellt werden, sollten Eltern bei ihrer Schulwahl nicht nur auf Lernangebote, Ausstattung und Atmosphäre achten, sondern ihr Augenmerk auch auf die Schulverpflegung und die Ernährungsbildung im Unterricht richten“, rät die Vernetzungsstelle Schulverpflegung der Verbraucherzentrale NRW. Folgende Tipps sind hilfreich für die Suche einer passenden Schule, in der auch das Thema einer gesunden und ausgewogenen Verpflegung groß geschrieben wird:

Gezielter Blick über den Tellerrand: Schon der erste Eindruck kann eine Entscheidungshilfe sein. Eltern und Kinder sollten die Gelegenheit nutzen, bei Informationsveranstaltungen oder am Tag der offenen Tür nicht nur Schulleitung und Lehrer von mehreren Schulen, die in Frage kommen, kennen zu lernen. Dazu gehört, die künftigen Mitschüler in Aktion zu erleben sowie sich das Schulgebäude, die Ausstattung in der Mensa, den Schulkiosk und den Pausenhof genau anzusehen, um einen Eindruck zu gewinnen, ob die Speiseräume sowie der Ruhe- und Außenbereich auf die Bedürfnisse der jungen Nutzer abgestimmt sind. Eine gute Schule gibt über den Lehrplan hinaus auch einen Einblick in ihr Verpflegungskonzept und -angebot. Infobroschüren zum ernährungsphysiologischen Konzept, aber auch alteingessene Schüler oder engagierte Eltern geben Auskunft über das aktuelle Angebot sowie über die Nutzungs- und zusätzlichen Mitmachmöglichkeiten.

Vor dem Probieren Speiseplan studieren: Eine gesundheitsfördernde Pausen- und bei Bedarf auch Mittagsverpflegung, die ausgewogen ist und schmeckt, trägt zu einer besseren Energie- und Nährstoffversorgung bei und erhöht die Leistungsfähigkeit der Schüler. Damit die Verpflegung in den Pausen von den künftigen Pennälern auch regelmäßig und gerne genutzt wird, sollten sich Eltern und ihre Sprösslinge genau über die Qualität und Zusammensetzung der Speisen, die Art der Zubereitung, über Kosten sowie Wahl-, Bestell- und Abrechnungsmöglichkeiten informieren. Ein Speisenangebot wartet mit einer guter Note auf, wenn es dem Qualitätsstandard für Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entspricht: Neben einem Getränk gehören Gemüse oder Salat, eine zusätzliche Sättigungsbeilage – etwa Kartoffeln, Reis oder Nudeln – und höchstens zweimal pro Woche eine Portion Fleisch auf die Speisekarte. Das Vorhalten einer weiteren vegetarischen Variante im Speisenplan ist als weiterer Pluspunkt zu werten.

Bezahlbares Essen für alle: Das Schulessen ihrer Kinder müssen Eltern aus eigener Tasche zahlen. Wer jedoch nicht über ein ausreichendes Budget verfügt, braucht nicht auf die Verpflegung seines Nachwuchses in der Schule zu verzichten. Finanzielle Unterstützung gibt es für einkommensschwache Familien über das Bildungs- und Teilhabegesetz und über das NRW-Landesprogramm „Alle Kinder essen mit“. Wichtig ist, dass die Leistungen rechtzeitig vor Schulantritt beim Jobcenter oder bei der jeweiligen Stadtverwaltung beantragt werden. Weitere Infos zur Höhe der Förderung und den Bezugsquellen gibt‘s im Internet beim NRW-Sozialministerium unter www.mais.nrw.de – Stichwort: Soziales Netz – und beim NRW-Familienministerium unter
www.mfkjks.nrw.de – Stichwort: Bildungs- und Teilhabepaket.

Eine Checkliste zu der Frage „Wie sieht die Verpflegung in der Schule aus?“, die hilft, eine geeignete Schule auch in puncto Verpflegung zu finden, hält die Vernetzungsstelle Schulverpflegung für Eltern im Internet bereit unter www.nrw.de/mensacheckliste.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW

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