Logo-Verbraucherzentrale-60VZ/NRW Wer sich „kostenlose“ Games auf Handy, Tablet oder PC
runterlädt, sieht sich regelmäßig mit Verlockungen für schnelleres
Zocken, höhere Levels und bessere Ausstattung der Avatare
konfrontiert.

Wird zusätzliches Spielvergnügen durch „In-Game- Käufe“ freigeschaltet, kann aus „Free to Play“ spielend Abzocke
werden. Nicht vorgeschrieben ist nämlich, dass Spieleanbieter im
Vorfeld angeben müssen, wie viel Gamer verdaddeln können. „Aus
‚Free to Play‘ kann leicht ein finanzieller Alptraum werden“, sieht
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW schärfere Gesetze vonnöten: „Anbieter müssen verpflichtet werden, von vornherein über notwendige In-Game-Käufe zu informieren und via Preisverzeichnis alle Kosten aufzulisten, die auf die Spieler zukommen können.

Und zwar nicht in einer virtuellen Spielwährung, sondern in Euro. Außerdem muss der Gamer vor jedem konkreten Kauf erfahren, was das Feature kostet.“
Free-to-Play-Spiele locken als Browser-Games und Apps zum unkomplizierten und in der Regel kostenlosen Einstieg. Dauerhaften Spaß verheißen dann jedoch häufig erst zusätzliche kostenpflichtige Spieleinhalte. Erhältlich sind Features, Beschleuniger, virtuelle Fähigkeiten oder Währungen per In-Game-Käufen vor allem innerhalb von Apps. Mal ist der Kauf-Button zentral platziert, mal öffnen sich während des Spiels laufend Fenster, die auf die Kauf-
Option hinweisen. Oft seien es dann viele kleine Käufe, die sich am Ende zu einer großen Summe addieren, beobachtet die Verbraucherzentrale NRW im Beratungsalltag.
„Vor allem, wenn In-App-Käufe notwendig sind, um im Spiel weiterzukommen, ist die Kostenfalle schon ausgelegt“, warnt Schuldzinski vor falschem Spiel: „Auch wenn auf virtuelle Währungen 17.08.2016 gesetzt wird, vernebelt dies vor allem Kindern und Jugendlichen, dass sie ‚echtes Geld‘ ausgeben.“ Das ist ein Kinderspiel, wenn Kreditkarten-, Konto- oder Handynummern im jeweiligen App-Store oder in Benutzerkonten hinterlegt und dauerhaft gespeichert sind. „Werden diese nicht durch ein Passwort geschützt, braucht es für unbeabsichtigte In-App-Käufe nur einen Fingertipp“, rät der Verbraucherzentralenvorstand zu diesem Joker, damit Gratisspiele sicher auch umsonst bleiben.
Spielregeln rund um Gratisspiele hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/in-app-kauf

«« vorheriger Beitrag: Baudenkmäler in Lemgo und Ortsteilen werden fotografiert | nächster Beitrag: Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht in der Alten Hansestadt Lemgo »»