Die Stadt Lemgo weist zu Beginn der Gartensaison auf folgendes hin: Die Saisonbiotonnen für die Entsorgung von Gartenabfällen werden ab diesem Jahr bereits ab dem 01. April im 14-tägigen Rhythmus entleert. Die letzte Leerung erfolgt wie gewohnt im November. Die genauen Termine sind dem Abfuhrkalender 2016 zu entnehmen. Grundstückseigentümer, die noch eine Saisonbiotonne benötigen, wenden sich bitte telefonisch an das Bürgerbüro (Tel. 213-0) oder können diese direkt bei den Städtischen Betrieben Lemgo, Am Bauhof 17, immer montags in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr abholen. Saisonbiotonnen stehen in den Größen 80, 120 und 240 Liter zur Verfügung.
Größere Mengen Gartenabfälle können außerdem an den Annahmestellen Kompostwerk Lemgo (Maibolte), Zum Kompostwerk 200, 32657 Lemgo, der Deponie Hellsiek, Barntruper Straße 115, 32758 Detmold, oder der Hölsen-Kompost-GmbH, Liemer Straße, 32108 Bad Salzuflen, gegen geringe Gebühr abgegeben werden.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Lemgo darauf hin, dass Gartenabfälle– obwohl diese verrotten – Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und daher ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Die wilde Ablagerung von Gartenabfällen in der freien Natur wirkt sich schädlich auf die Umwelt aus. Außerdem entwickeln sich so schnell Entsorgungsplätze größeren Ausmaßes, die auch von Dritten „mitbenutzt“ werden. Dieses“ Phänomen“ ist bereits an einigen Stellen im Stadtgebiet von Lemgo zu beobachten (siehe Foto).
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dürfen Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt oder gelagert werden. Grundstückseigentümer und andere Abfallbesitzer sind verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Abfälle aus privaten Haushalten der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen (Benutzungszwang), also ausschließlich über die oben angeführten Entsorgungswege. Wer im Außenbereich wohnt und die Gartenabfälle auf seinem eigenen Grundstück kompostiert kann dieses natürlich weiterhin tun, wenn Nachbarn dadurch nicht belästigt werden.
Verursacher von illegal abgelagerten Grünschnittabfällen können mit empfindlichen Geldbußen belangt werden. Denn das eigenmächtige Entsorgen überlassungspflichtiger Abfälle stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Stadt Lemgo bittet darum, dieses zu beachten.
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