ExternsteineAm kommenden Freitag, dem 20. Juni 2014, rechnet der Landesverband Lippe an den Externsteinen mit Besucherinnen und Besuchern, die die Nacht der Sommersonnenwende dort verbringen wollen. „Sie dürfen gern friedlich feiern, musizieren und trommeln. An unserem inzwischen bewährten Schutzkonzept für das Naturschutzgebiet in dieser Nacht halten wir aber fest“, erläutert dazu Klaus Stein, Geschäftsführer der zuständigen Denkmal-Stiftung des Landesverbandes Lippe.

Das Konzept beinhaltet ein Verbot von offenem Feuer oder Feuerwerkskörpern; auch Grillen ist nicht erlaubt. Zelten auf Wiesen oder in Waldarealen des Naturschutzgebietes sowie das Abstellen von Wohnwagen auf dem Parkplatz sind nicht zulässig. Zudem gilt in der Nacht der Sommersonnenwende ein Alkoholverbot.

Der Parkplatz an den Externsteinen wird am 20. Juni 2014 bereits um 19.00 Uhr geschlossen, das Übernachten auf dem Parkplatz ist nicht gestattet. „Das Konzept haben wir 2010 als Reaktion auf die ausufernden Feiern in den Jahren zuvor eingeführt: Mehrere Tausend Besucher belegten mehrere Tage lang die Wiese vor den Externsteinen mit Zelten und entzündeten Lagerfeuer. Hier mussten wir handeln“, so Stein weiter. Bei der Durchsetzung der Verhaltensgebote wird der Landesverband Lippe von der Kreispolizeibehörde, der Stadt Horn-Bad Meinberg sowie der Schutzgemeinschaft Externsteine e.V. unterstützt. „Wir danken unseren Partnern herzlich für ihr Engagement und die erfolgreiche Zusammenarbeit seit 2010. Unsere Kooperation dient dem Wohle und dem Erhalt des Naturdenkmals und des Naturschutzgebiets Externsteine mit seinen seltenen Tierund Pflanzenarten.“

Pressemeldung Landesverband

 

Pressemeldung Landesverband Lippe

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