Wer Hobby-Angler werden möchte, muss die sogenannte Fischerprüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde ablegen. Erst dann gibt es den Fischereischein, ohne den nicht geangelt werden darf. Die diesjährige Fischerprüfung findet am Dienstag, 3. Juli, um 8 Uhr und am Donnerstag, 5. Juli, um 13 Uhr statt. Dabei wird jeweils zunächst der schriftliche und dann der praktische Teil der Prüfung absolviert. Der Donnerstag dient außerdem für alle, die den schriftlichen Teil zuvor nicht bestanden haben, als Termin zur Nachprüfung.

In der theoretischen Prüfung sind Fragen aus den Fachgebieten allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz sowie Geräte- und Gesetzeskunde zu beantworten. Im praktischen Teil müssen die Prüflinge ein bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen und das weitere notwendige Zubehör hinzufügen. Außerdem müssen sie ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen.

Zur Teilnahme an der Fischerprüfung ist eine Voranmeldung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde notwendig, am besten telefonisch unter 05231/ 62 23 55. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist bis spätestens Dienstag, 5. Juni, schriftlich beim Kreis Lippe zu stellen. Der Antragsvordruck ist auf der Internetseite des Kreises Lippe (Stichwort: Fischerprüfung) zu finden oder kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail (jagdbehoerde@kreis-lippe.de) angefordert werden.

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