Lippe-Sevice-600x400Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, bei der unteren Fischereibehörde des Kreises Lippe die Fischerprüfung abzulegen.

Die Abnahme dieser Prüfung, die zur Erlangung des ersten Fischereischeines erforderlich ist, findet in der Zeit vom 7. bis 18. November statt.

In der theoretischen Prüfung sind Fragen aus den Fachgebieten Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz sowie Geräte- und Gesetzeskunde zu beantworten.

Im praktischen Teil ist ein bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen. Ferner ist eine ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen.

Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung kann bei der Kreisverwaltung in Detmold entweder im Zimmer 234 oder im BürgerService abgeholt oder auf der Internetseite des Kreises Lippe (Stichwort: Fischerprüfung) heruntergeladen werden.

Der Antrag muss spätestens bis Freitag, 7.Oktober, bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Lippe eingereicht werden. Später eintreffende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

«« vorheriger Beitrag: Eingeseift und ausgelaugt | nächster Beitrag: Multikulti im Zeichen der Rose »»