Raketen und Böller gehören für viele Menschen in Ostwestfalen-Lippe fest zum Jahreswechsel dazu. Der diesjährige Feuerwerksverkauf beginnt am Samstag, 28. Dezember, und endet am Dienstag, 31. Dezember 2019. Die Fachbeamten der Bezirksregierung werden intensive Kontrollen für einen sicheren Verkauf des Silvesterfeuerwerks im Einzelhandel direkt vor Ort durchführen.

Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Bestimmte Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden. Nur zugelassene Feuerwerkskörper dürfen in den Handel gelangen. Der Feuerwerkskörper muss mit der von der Zulassungsstelle vergebenen Registriernummer und mit dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sein.

Beispiel: 0589-F2-1234

CE 0589

Der erstmalige Verkauf von Feuerwerkskörpern sowie Änderungen der betrieblichen Verantwortlichkeiten müssen vom Händler der Bezirksregierung schriftlich angezeigt werden. Das entsprechende Formular ist im Internet unter www.bezreg-detmold.nrw.de à Arbeitsschutz à Sprengstoffwesen abrufbar.

Neben der korrekten Kennzeichnung der Feuerwerkskörper und dem Vorliegen der Verkaufsanzeige werden die Bediensteten der Bezirksregierung die höchstzulässigen Lagermengen und die Lagerbedingungen wie Freihalten von Fluchtwegen und Brandschutzmaßnahmen überprüfen. Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen den Händlern empfindliche Bußgelder. Die höchstzulässigen Lagermengen dürfen zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Für das Silvesterfeuerwerk werden Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und der Kategorie 1 angeboten. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen. Diese dürfen nicht an Jugendliche unter zwölf Jahren verkauft werden.

Eltern sollten ihre Kinder diese Knaller aber sicherheitshalber nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene abbrennen lassen. Bei Feuerwerk der Kategorie 2 ist in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten. Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten Verbraucher vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise lesen und beachten. Weitere Informationen gibt es unter www.bezreg-detmold.nrw.de oder unter www.mags.nrw/sichere-geraete-und-produkte.

«« vorheriger Beitrag: Kein Dienst schneidet gut ab | nächster Beitrag: Landesverband Lippe packt Spendenpaket »»