Lemgo-Wappen-600x400Zuschüsse aus Städtebauförderung erhältlich!

Anträge können an die Abteilung Stadtplanung im Bauamt an der Heustraße gestellt werden

Hausbesitzer, die eine Fassadenverbesserung, eine Sanierung der Außenwände und/oder Dachflächen oder eine Maßnahme zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen in Angriff nehmen wollen, und die die Kosten der Maßnahme nicht aus Einnahmen aus dem Objekt – wie z.B. Mieten oder Pachten – erwirtschaften können (sogenannte dauerhaft unrentierliche Ausgaben), können hierfür einen Antrag an die Stadt Lemgo – Abteilung Stadtplanung – stellen. Eine Zuwendung kann ergänzend zu Darlehen der NRW-Bank oder KfW-Bank gewährt werden.

Antragserfordernisse

Dem Antrag sollte eine Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme und eine Kostenschätzung eines Fachbetriebes und ggf. Pläne beigefügt werden. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Reine Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Pflegeanstrich zur Werterhaltung eines Gebäudes) und Maßnahmen, mit denen keine gestalterische Verbesserung erzielt wird (z.B. der Einbau von Kunststofffenstern), werden nicht gefördert. Bewilligungen können nur solange erteilt werden, als die Mittel im Haushaltsplan dafür ausreichen. Ausgeschlossen von der Städtebauförderung sind Maßnahmen, für die ein Zuschuss der KfW-Bank gewährt werden kann (z.B. „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430“ für Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken etc.).

Lage des Grundstücks im Sanierungsgebiet

Voraussetzung für eine Zuschussgewährung ist zudem, dass sich das Gebäude oder die umzugestaltende Fläche im Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern Lemgo und Erweiterungsbereich“ befindet. Bei Gebäude, die im Zentrum innerhalb der Wallanlagen liegen, muss es sich dabei nicht einmal um ein Baudenkmal handeln. Im Erweiterungsbereich, der bis Schloss Brake reicht, ist dagegen die Denkmaleigenschaft des Gebäudes zwingend erforderlich.

Die Abgrenzungsbereiche und die Zuschussrichtlinien für eine Förderung sind auf der Internetseite der Stadt Lemgo www.lemgo.de, dort unter Bauen & Umwelt ⇒ Denkmalpflege/- schutz ⇒ Förderung Denkmäler (dort im unteren Teil der Seite) einsehbar und abrufbar.

Karte

 

 

 

 

 

Mit der Förderung von Umgestaltungsmaßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:
• Verbesserung der Gestaltqualität von Fassaden und unbebauten Bereichen,
• Entsiegelung von Quartierinnenbereichen zugunsten von Grünflächen.
Die Forderungen der Gestaltungssatzung der Stadt Lemgo sollen mit Hilfe von Fördermitteln schneller und effektiver umgesetzt werden. Durch die damit erzielte Umfeldverbesserung soll der Wohn- und Geschäftsstandort
“Historischer Stadtkern“ weiter attraktiviert und gestützt werden.

Beratungsgespräch erforderlich

Alles Weitere muss im Beratungsgespräch abgestimmt werden, da in der Regel jedes Projekt seine Eigenarten hat. Falls es sich um ein Baudenkmal handelt, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Bei der Beantragung des Zuschusses sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, ob man beabsichtigt, die Baumaßnahmen später
steuerlich beim Finanzamt geltend zu machen (nach 7h, 10f und 11a EStG), da in diesem Fall ggf. der Abschluss eines Sanierungsvertrages (Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung) vor Baubeginn erforderlich ist und nach Abschluss der Arbeiten eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt werden muss (siehe hierzu die Bürgerinformation „Modernisierung und Instandsetzung“ unter folgendem

Link:
http://www.lemgo.net/fileadmin/image/redakteure/planungsamt/Satzungen/Mod ernisierung und-Instandsetzung.pdf).
Zu beachten sind die besonderen Öffnungszeiten des Bauamtes: Mo, Di, Do 8.30 bis
12.00 Uhr, Do auch 14 bis 17 Uhr, ansonsten nur nach vorheriger Vereinbarung:
Ralf Niemeyer, Tel 213-421, Mail r.niemeyer@lemgo.de (nur Baudenkmäler)
Hedwig Hörsch, Tel 213-465, Mail h.hoersch@lemgo.de (sonstige Gebäude)
Berit Weber, Tel 213-325, Mail b.weber@lemgo.de (sonstige Gebäude)

Aus der Begründung der Sanierungssatzung vom 26. Mai 2009:

„Es liegen sowohl Substanzschwächen vor, da der historische Stadtkern mit seiner vorhandenen Bebauung und seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Bevölkerung teilweise nicht entspricht (z.B. sanierungsbedürftige Baudenkmäler, vorhandene Bausubstanz entspricht nicht baulichen oder energetischen Standards), als auch Funktionsschwächen, da das Gebiet die Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen, teilweise nicht mehr erfüllen kann oder in der Erfüllung der Aufgaben beeinträchtigt ist (z.B. Geschäftsleerstände, Wohnungsleerstände in den Obergeschossen der Geschäftszone).
Ziele der städtebaulichen Sanierung allgemein:
1. Bewahrung des städtebaulichen Erbes, insbesondere der baukulturell wertvollen
Bausubstanz, und des historischen Stadtgrundrisses.
2. Anpassung der Stadtstruktur an die Herausforderungen des demographischen
Wandels und veränderte Nutzungsanforderungen.
3. Sicherung von Urbanität durch Aufwertung der öffentlichen städtischen Räume,
Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität.
4. Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen in der gebauten Umwelt.
5. Begleitung und Steuerung des Strukturwandels im innerstädtischen Einzelhandel
und im Dienstleistungssektor durch städtebauliche Maßnahmen.
6. Stärkung und Sicherung und Erhalt des bau- und kulturhistorisch wertvollen
Historischen Stadtkerns und der innerstädtischen Wohnfunktion.
7. Revitalisierung von historischen und denkmalwerten Einzelgebäuden.                                                                                 8. Funktionale Stärkung; Klimaschutz und Energieeffizienz im historischen Bestand.
9. Aufwertung und Attraktivierung des Stadtraumes.
10. Behebung von städtebaulichen Missständen.
11. Standortprofilierung durch die funktionale Stärkung des historischen Stadtkerns.
Die städtebauliche Erneuerung soll die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, die Revitalisierung der Zentren und Nebenzentren und die Verbesserung des Wohnumfeldes in den betroffenen Gebieten ermöglichen. Durch die finanziellen Hilfen, aber auch durch die Anreize von Bund und Ländern waren und sind die Gemeinden in
der Lage, diese Aufgaben zu bewältigen. Ziel war und ist es, den Bedeutungsverlust der Innenstädte aufzuhalten. Sie sind die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Mitte der Städte. Durch Vielfalt und Funktionsmischung sollen sie Orte der Begegnung und Identifikation bleiben, so dass Stadtleben zum Stadterlebnis wird. Statt Einkaufen in Ladenzentren auf der grünen Wiese sollen auch diese Aktivitäten sich in den Zentren besser entwickeln können. Durch den Erhalt und die Stärkung der vorhandenen Stadtzentren kommt der städtebaulichen Erneuerung zudem eine hohe ökologische Bedeutung zu.“

Pressemitteilung der Alten Hansestadt Lemgo

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