Lippe-Service-VoicesDas Wahlamt des Kreises Lippe weist zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am 25. Mai darauf hin, dass die Wahlämter der Städte und Gemeinden bis einschließlich Freitag, 23. Mai, 18 Uhr geöffnet sind. Bis zu diesem Zeitpunkt werden noch Briefwahlunterlagen ausgestellt. In begründeten Ausnahmefällen ist dies noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich, etwa bei plötzlicher Erkrankung des Wahlberechtigten.

Die Wahlbriefe für die Europawahl müssen am Wahltag spätestens bis 18 Uhr, die für die Kommunalwahlen spätestens bis 16 Uhr beim Wahlamt – und nicht in einem Wahllokal – der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Werden die Wahlbriefe mit der Post geschickt, sollte die Dauer des Postweges und der Zustellung beachtet werden. Empfohlen wird deshalb, sie spätestens am Donnerstag, 22. Mai, in die Post zu geben.

Einzelheiten zur Briefwahl ergeben sich aus den jeweiligen Merkblättern „Wegweiser zur Briefwahl“, die jeder Wahlberechtigte bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen erhält.

Pressemeldung Kreis Lippe

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