Beim Feuerwerksverkauf haben Betriebe in Ostwestfalen-Lippe im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Bei ihren Kontrollen zum Jahreswechsel haben die Fachbeamten der Bezirksregierung 24 Mängel beanstandet. Im Jahr 2018 lag die Zahl noch bei 41. Insgesamt 166 Betriebe haben die Mitarbeiter des Dezernates für Arbeitsschutz bei ihrer Überwachungsaktion zwischen dem 27. und dem 31. Dezember 2019 überprüft. In zwei Fällen wurden die zulässigen Lagerhöchstmengen von Feuerwerkskörpern deutlich überschritten (2018: fünf Überschreitungen). Die Fachbeamten ordneten daraufhin vor Ort an, die Lagermengen auf das gesetzlich zulässige Maß zu reduzieren.

In einem Fall musste ein Produkt aus dem Verkauf genommen werden, weil die für den freien Verkauf zulässige Nettoexplosivstoffmasse überschritten war. Weitere 21 Verstöße gegen Anzeigefristen des Verkaufs sowie Produktsicherheit und Sicherheitsbestimmungen haben die Mitarbeiter der Bezirksregierung registriert (2018: 36). Damit ist die Anzahl der festgestellten Verstöße im Vergleich zu 2018 deutlich zurückgegangen. Neben den Verstößen gegen die Lagerhöchstmengen lag ein weiterer Schwerpunkt der festgestellten Mängel bei unzureichenden Maßnahmen zur Brandbekämpfung und nicht ordnungsgemäßen Fluchtwegen. Diese Fehler konnten bei den Kontrollen vor Ort direkt behoben werden.

„Märkte, in denen Mängel festgestellt werden, erhalten von uns entsprechende Schreiben. Das Versäumen von Anzeigefristen vor dem Feuerwerksverkauf ist eine Ordnungswidrigkeit. Beim Überschreiten der zulässigen Lagerhöchstmengen wird zudem geprüft, ob der Verdacht eines Straftatbestandes vorliegt“, sagt Antonius Kümmel vom Dezernat für Arbeitsschutz. Illegales Feuerwerk, wie sogenannte Polenböller, haben die Fachbeamten bei ihren Kontrollen nicht vorgefunden. Bei der Abgabe der Pyrotechnik hinsichtlich der Altersbeschränkungen stellten sie ebenfalls keine Probleme fest.

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