Unterrichtung der Öffentlichkeit über die nachfolgenden Bauleitplanungen

Die Entwurfsunterlagen können vom 29.01.2018 bis 12.02.2018 im Bauamt der Alten Hansestadt Lemgo in der Heustraße eingesehen werden:

„Gartenstraße“ Nr. 61 26 02.18

„Büllinghauserheide- Ost“ Nr. 26 05.03a

„Gelände Holzkämper“ Nr. 26 04.05

„Wilmersiek“ Nr. 26 01.14

„Holzkamp“ Nr.26 05.02

„Schlingfeld“ Nr. 26 04.02

„Brautschatzkamp“ Nr.26 01.66

„Heustraße Süd“ Nr. 26 01.Q

Die Stadtverwaltung Lemgo – Abteilung Stadtplanung- teilt mit, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung des Rates der Alten Hansestadt Lemgo beschlossen hat, die Bebauungspläne „Gartenstraße“ Nr. 61 26 02.18 in Brake, „Büllinghauserheide- Ost“ Nr. 26 05.03a in Hörstmar, „Gelände Holzkämper“ Nr. 26 04.05 in Entrup, „Wilmersiek“ Nr. 26 01.14 in Lemgo, „Holzkamp“ Nr.26 05.02 in Hörstmar, „Schlingfeld“ Nr. 26 04.02 in Entrup, „Brautschatzkamp“ Nr.26 01.66 in Lemgo und „Heustraße Süd“ Nr. 26 01.Q in Lemgo aufzustellen. Die Aufstellungsverfahren werden im beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches durchgeführt. Das bedeutet, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Ebenso wird keine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung erfolgen.

Für diesen Fall ist aber vorgeschrieben, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren wesentliche Auswirkungen unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

Mit der Aufstellung der Bebauungspläne „Büllinghauserheide- Ost“ Nr. 26 05.03a in Hörstmar, „Gelände Holzkämper“ Nr. 26 04.05 in Entrup, „Wilmersiek“ Nr. 26 01.14 in Lemgo, „Holzkamp“ Nr.26 05.02 in Hörstmar, „Schlingfeld“ Nr. 26 04.02 in Entrup, „Brautschatzkamp“ Nr.26 01.66 in Lemgo wird folgendes angestrebt:

Bei den Flächen handelt es sich um stillgelegte Spielplatzflächen, die auf ihre Bebaubarkeit untersucht wurden. Von den insgesamt 18 untersuchten Flächen eignen sich diese 6 Flächen auf Grund ihrer Lage und Beschaffenheit besonders zur Bebauung.

Die Planungen sollen dazu dienen, der Nachfrage nach Wohnraum in Lemgo und in den Ortsteilen Entrup und Hörstmar nachzukommen. Die Flächen, die allseits von Wohnnutzung umgeben sind, eignen sich wegen ihrer zentralen Lage für eine Nachverdichtung im Siedlungsbestand.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gartenstraße“ Nr. 61 26 02.18 in Brake wird ein ähnliches Ziel angestrebt. Auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens Brake, das dieser nach dem Umzug in neue Räumlichkeiten nicht mehr nutzt wird ein qualitätsvoller und erschwinglicher Wohnungsbau geplant.

Bei dem Plangebiet Heustraße Süd“ Nr. 26 01.Q handelt es sich um eine Fläche im unbeplanten Innenbereich nach §34 BauGB im südlichen Teil der historischen Neustadt.

Die Entwicklung und Ordnung der Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist primäres Ziel der Bauleitplanung. Zudem steht der Schutz des Bodendenkmals “Wallzone“ und der ruhigen Gartenzone im Vordergrund der Planung. Der aufzustellende Bebauungsplan hat außerdem zum Ziel, die vorhandene Bebauungsstruktur festzuschreiben und zu schützen.

Die Planungsunterlagen können während der allgemeinen Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bzw. donnerstags bis 17.00 Uhr) im Bauamt in der Heustraße 36-38 an der Aushangfläche gegenüber Zimmer 203 eingesehen werden. Außerdem können die Unterlagen ab 29.01.2018 auch im Online-Verfahren eingesehen und es besteht die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern.

Homepage der Stadt Lemgo, www.lemgo.de oder direkt über folgenden Link

https://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung

Pressemeldung Stadt Lemgo

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