„Vom ‚Anhängsel‘ zur gleichberechtigten Konfession: Die Lutheraner in Lippe“ lautete der Vortrag von Superintendent Dr. Andreas Lange vor rund 50 Gästen im Gemeindehaus St. Nicolai. Als Teil des Begleitprogramms zur Ausstellung „Glaube, Recht & Freiheit – Lutheraner und Reformierte in Lippe“ referierte er über die historische Entwicklung der beiden evangelischen Konfessionen der Lippischen Landeskirche.

Das lippische Modell sei in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einzigartig. Während andere Landeskirchen die Bezeichnung „evangelisch“, „lutherisch“ oder „reformiert“ im Namen führten, nenne sich die Kirche hier nur „lippisch“, erläuterte Lange.

Lippe sei zunächst lutherisch geworden. Als Landesherr Graf Simon VI. im Jahr 1605 das reformierte Bekenntnis für Lippe einführte, hätten sich die Lemgoer widersetzt. Der Röhrentruper Rezess (1617) habe den Konflikt befriedet und das Zusammenleben der beiden Konfessionen geregelt. Dr. Lange erläuterte weiter, dass 1854 die lutherische Kirche mit der reformierten Kirche gleichgestellt wurde. Die Lutheraner hätten vergeblich die Aufhebung des Edikts gefordert, habe es der Stadt Lemgo  doch religiöse Sonderrechte genommen.

In den folgenden Jahren seien die Lutheraner in Lippe in zwei Lager zerfallen:

„Den Lutheranern in Lemgo, Bergkirchen und Bad Salzuflen stand die junge Detmolder Hofgemeinde gegenüber. Während das Lemgoer Luthertum seine Wurzeln in bürgerlichem Freiheitsstreben und Selbstverwaltung hatte, wurde die Detmolder Hofgemeinde durch die fürstliche Obrigkeit gegründet.“

Lange erklärte weiter, dass sich die Reformierten in „Klassen“ organisieren konnten, während die lutherischen Gemeinden als Einzelgemeinden existierten, die gegenüber der Landeskirche schwach waren. Die Lippische Landessynode sei 1877 ohne Lutheraner gegründet worden.

Die lutherische Hofgemeinde Detmold sei 1881 der Landessynode beigetreten, ohne auf die Bildung einer Lutherischen Klasse zu warten. Per Verordnung sei jedoch ein Jahr später die Bildung einer Lutherischen Klasse beschlossen worden unter der Bedingung, dass der Detmolder Hofprediger gleichzeitig Konsistorialrat und Superintendent sein sollte. Doch die Lemgoer hätten auf die freie Wahl eines Superintendenten bestanden. Schließlich habe die Landessynode dies genehmigt.

„Der Weg zu einer gelebten Gemeinschaft von Lutheranern und Reformierten in der Lippischen Landeskirche war mühselig“, so Andreas Lange. Konfessionen würden aber nicht trennen wollen, sondern seien als Profile des Glaubens ein großer Schatz. Die „Leuenberger Konkordie“, von der Lippischen Landeskirche als erster Mitgliedskirche signiert, ermögliche Lutheranern und Reformierten seit 1973 europaweit Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Sie verhindere Gleichmacherei und ermögliche Profilierung. Dr. Lange: „Die Lippische Landeskirche bleibt modellhaft innerhalb der EKD und zeigt, dass es möglich ist, Unterschiede nicht nur zu achten, sondern auch zu pflegen und als Bereicherung zu verstehen.“

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