Welche Gefahren gehen von Verdunstungskühlanlagen aus und wie wird ein hygienischer Betrieb gewährleistet? Was regelt die neue 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) und welche Anlagen fallen überhaupt unter diese Verordnung? Hierüber informiert die untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Lippe zusammen mit Vertretern des Gesundheitsamtes und Spezialisten für die Wasseraufbereitung und -behandlung am Donnerstag, 17. Oktober, um 16:00 Uhr im Kreistagssitzungssaal im Kreishaus Detmold, Felix-Fechenbach-Straße 5.

Wasser ist nicht nur Quell des Lebens, sondern auch Teil vieler technischer Prozesse. Zum Beispiel in Nassabscheidern zur Abluftreinigung oder zur Prozesskühlung in Verdunstungskühlanlagen. Die Anwendungsbereiche sind zahlreich, beispielsweise in Industrie, Energiewirtschaft und Rechenzentren, Handel und Bürogebäude oder auch Gastronomie, Hotels und Kliniken sind Anlagen im Einsatz.

Verdunstungskühlanlagen gelten im Zusammenhang mit Legionellose-Epidemien als eine der häufigsten Infektionsquellen. Die Übertragung auf den Menschen geschieht hierbei durch die Inhalation feinster Wassertröpfchen, sogenannter Aerosole. Generell sind alle technischen Wassersysteme, in denen es zur Bildung solcher Aerosole kommt, potentielle Quellen für Infektionen mit Legionellen. Diese Erreger verursachen neben dem Pontiac-Fieber auch die namensgebende Legionärskrankheit, eine schwere atypische Lungenentzündung mit teils tödlichem Ausgang.

Die 42. BImSchV soll mit gesetzlich bindenden Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb dazu beitragen, dass Verunreinigungen durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden. So fordert die Verordnung unter anderem eine engmaschige Eigenkontrolle durch die Betreiber. Regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen im Nutzwasser dienen dazu, Gefahren frühzeitig zu erkennen und stellen sicher, dass rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Erreger in die Umwelt gelangen.

Sollten erhöhte Legionellenbefunde festgestellt werden, muss der Betreiber diese im Rahmen der Informationspflicht an die zuständige Behörde melden, um frühzeitig Gefahrenabwehrmaßnahmen ergreifen zu können. Aber auch Anlagen, die nach dem Stand der Technik betrieben und überwacht werden, bergen ein gewisses Restrisiko. Keine Anlage, bei der das Kreislaufwasser im Kontakt mit der Atmosphäre steht, kann aus sich selbst heraus sicher sein, da unkontrollierte Einträge von außen möglich sind.

Durch die Anzeigepflicht für alle neuen und bestehenden Anlagen haben die lokalen Behörden die Möglichkeit, durch einen Anlagenkataster eine Infektionsquelle schneller und effizienter zu lokalisieren. Und nur wenn die Infektionsquellen schnell identifiziert werden, kann schnell gehandelt werden. Die Informationsveranstaltung zur 42. BImSchV und den hygienischen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen richtet sich an Betreiber von Verdunstungskühlern und Nassabscheidern und interessierte Akteure der regionalen Wirtschaft. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, Anmeldungen nimmt Tobias Möller unter t.moeller@kreis-lippe.de oder unter 05231/62-6591 entgegen.

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