Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) hat den SCP im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines erneuten Fehlverhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Die Vorkommnisse ereigneten sich während des letzten Meisterschaftsspiels der Saison 2017/2018 beim SC Fortuna Köln am 12. Mai.

Aufgrund früherer Vorfälle beim Auswärtsspiel in Lotte und während des Heimspiels gegen Unterhaching galt der SCP als Wiederholungstäter. In Summe musste der Verein in der gerade abgelaufenen Saison 9.500 Euro für das Fehlverhalten von einigen wenigen Unbelehrbaren aufbringen. Die Ermittlungen des SCP und der Polizeibehörden halten an.

Der SCP ist für jeden Hinweis dankbar, der zur Ermittlung der Täter beiträgt. Bei einer Überführung der Täter wird der Verein die Unbelehrbaren in Regress nehmen und außerdem zivilrechtliche Schritte einleiten.

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