Die Bruttoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) waren im Jahr 2018 um 3,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gaben die Träger brutto rund 6,6 Milliarden Euro für Sozialhilfe aus. Mehr als zwei Drittel (73,7 Prozent, 4,7 Milliarden Euro) der Bruttoausgaben wurden für Hilfeleistungen in Einrichtungen aufgewandt, der Rest von 1,7 Milliarden Euro wurde außerhalb von Einrichtungen gewährt.

Drei Viertel (75,0 Prozent; rund 4,9 Milliarden Euro) der Bruttoausgaben wurden in Zuständigkeit des jeweiligen überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe) gezahlt, das restliche Viertel (rund 1,6 Milliarden Euro) durch die zuständigen örtlichen Träger (Kreise und kreisfreie Städte).

Die Nettoausgaben für Nordrhein-Westfalen beliefen sich – abzüglich der Einnahmen (größtenteils Erstattungen durch andere Sozialleistungsträger) in Höhe von 489 Millionen Euro – auf rund 6,1 Milliarden Euro. Die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII hatten mit 93,1 Prozent den größten Anteil an den Nettoausgaben. Hierbei handelte es sich unter anderem um die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die mit einem Anteil von 73,0 Prozent die größte Ausgabenposition darstellte und die Hilfe zur Pflege (14,0 Prozent).

6,9 Prozent der Ausgaben entfielen auf Hilfen zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII). Aufgrund von Änderungen der Gesetzesgrundlage werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) seit dem Berichtsjahr 2017 nicht mehr in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr sind zudem größere Änderungen bei den Ausgaben für Hilfen zur Gesundheit (Kapitel 5) und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Kapitel 6) zu beobachten.

Hervorzuheben sind hier die Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, die um 57 Millionen Euro (+ 4,5 Prozent) zugenommen haben. Dieser Anstieg ist wesentlich auf das Bundesteilhabegesetz zurückzuführen. Darüber hinaus ist bei den Hilfen zur Gesundheit ein Rückgang um 3,4 Millionen Euro (−10,4 Prozent) zu beobachten. (IT.NRW).

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