Foto: Verbraucherzentrale NRW.

Wer sich selbst nicht mehr helfen kann, braucht Betreuung. Dafür gibt es Profis, aber in vielen Fällen sind auch Familienangehörige eine gute Lösung. Viele Menschen glauben, dass automatisch Ehepartner, Eltern oder Kinder an ihrer Stelle etwas entscheiden oder unterschreiben dürfen. Doch Dritte benötigen eine Vollmacht, sonst muss eine gesetzliche Betreuung durch das Gericht angeordnet werden. Mit der sogenannten Betreuungsverfügung kann jedoch jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht bestellen soll. Der Ratgeber „Das Vorsorge-Handbuch“ gibt einen Überblick, welche Verfügung was regelt, wenn ein Unfall oder eine Krankheit dazu führen, dass man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.

Die Patientenverfügung dient der Kommunikation zwischen Patienten und Ärzten. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht, dass eine dritte Person Rechte zum Beispiel gegenüber Ärzten vertreten kann. Da es zu Missbrauchsfällen kommen kann, sollten nur Personen bevollmächtigt werden, denen man wirklich vertraut. Das Handeln eines rechtlichen Betreuers hingegen wird durch das Gericht kontrolliert. Neben ausführlichen Erläuterungen bietet das Buch praktische Formulare, Textbausteine und Musterbeispiele als Formulierungshilfen. Die 5. Auflage 2020 berücksichtigt zudem die seit August geltenden Neuerungen bei der Vergütung von Berufsbetreuern.

Der Ratgeber „Das Vorsorge-Handbuch. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament“ hat 200 Seiten und kostet 14,90 Euro. Bestellmöglichkeiten: Der Ratgeber ist auch in der Beratungsstelle Detmold, Lemgoer Str.5, 32756 Detmold und im Buchhandel erhältlich. Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.

Pressemeldung: Verbraucherzentrale NRW.

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