Logo-Verbraucherzentrale-60Eigentümer müssen in Wasserschutzgebieten den Zustand der Abwasserkanäle auf ihrem Grundstück überprüfen lassen und auf Nachfrage ihrer Kommune eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Eine erste Frist ist Ende letzten Jahres verstrichen. Sie betraf Immobilien, bei denen die Schmutzwasserleitungen vor mehr als 51 Jahren verlegt worden sind. Doch bislang hat gerade mal die Hälfte aller betroffenen Eigentümer die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle bei seinem Altbau durchführen lassen. Was viele nicht wissen: Wechselt eine Immobilie mit ungeprüften Abwasserleitungen den Besitzer, geht die Prüfpflicht auf den neuen Eigentümer über. „Wer keine anerkannte Prüfbescheinigung vorlegen kann, muss mit einem Verwaltungsverfahren oder einem Bußgeld rechnen, wenn dies in der eigenen städtischen Entwässerungssatzung so geregelt ist. Unabhängig davon kann auch die untere Umweltbehörde einen Nachweis verlangen“, rät die Verbraucherzentrale NRW zum Zustands- und Funktions-Check der Abwasserleitungen auch im Nachhinein. Was Käufer eines Altbaus in einem Wasserschutzgebiet hierzu wissen müssen, erklärt das Team Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW:

• Pflicht in Wasserschutzgebieten: Abwasserleitungen, die vor 1965 in Wasserschutzgebieten verlegt wurden, mussten bis Ende letzten Jahres geprüft werden. Bei Häusern mit später verlegten Leitungen steht eine Inspektion bis Ende 2020 an. Wird bei der Zustandskontrolle ein Schaden festgestellt, müssen Eigentümer je nach Schwere des Schadens eine Sanierung innerhalb der nächsten zehn Jahre durchführen. Die bisherige Überprüfung hat gezeigt, dass nur etwa ein Fünftel der Abwassersysteme kurzfristig saniert werden muss.

• Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Wer eine Immobilie in einem Wasserschutzgebiet erwerben will, die mehr als 51 Jahre auf dem Buckel hat, muss auf Verlangen einen Prüfnachweis für die hauseigene Abwasseranlage vorlegen. Hat der Voreigentümer die Prüfung für den Altbau versäumt, ist der neue Eigner verpflichtet, den Zustand der Abwasserleitungen auch im Nachhinein kontrollieren zu lassen und gegebenenfalls für festgestellte Schäden aufzukommen. Um ungewollte Mehrkosten bei einem Hauserwerb in einem Wasserschutzgebiet zu vermeiden, sollten Käufer deshalb im Vorfeld klären, ob eine Zustandsprüfung erfolgt oder notwendig ist und wer die Kosten für den Check übernimmt. Auch der Posten für eine unausweichliche Sanierung sollte vor einem Immobilienerwerb ermittelt und zur Kaufsumme hinzugerechnet sowie im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden.

• Was muss gecheckt werden und wer’s machen darf: Geprüft werden müssen sämtliche Abwasserleitungen, auch die Leitungen unter der Bodenplatte des Hauses sowie die auf dem Grundstück befindlichen Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen. Nur anerkannte Sachkundige dürfen den Zustand und die Funktionstüchtigkeit von Schmutzwasserkanälen überprüfen. Zum Nachweis müssen Prüfungsberechtigte auf der Liste der anerkannten Sachverständigen des Landes NRW stehen – abrufbar online unter www.sadipa.it.nrw.de/sadipa. Achtung: Nur wer auf der offiziellen Liste im Internet verzeichnet ist, kann Prüfbescheinigungen ausstellen, die von den Kommunen anerkannt werden.

• Mögliche Kosten: Wie viel die Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserleitungen kostet, hängt stark von den Grundstücksgegebenheiten, der Länge der Leitungen und davon ab, wie gut zugänglich die zu kontrollierenden Schächte und Kanäle sind. Für ein Einfamilienhaus, das über zehn Meter Leitungen verfügt, betragen die Ausgaben für einen Check zwischen 300 und 500 Euro. Falls tatsächlich ein mittlerer oder großer Schaden festgestellt wird, sind nicht selten mehrere Tausend Euro Sanierungskosten aufzubringen. Kostenlose Beratung und Informationen bietet das Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW telefonisch unter 0211/38 09 300, montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr; dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr oder per E-Mail unter kanaldichtheit@verbraucherzentrale.nrw. Weitere Informationen auch im Internet unter www.verbraucherzentrale/kanal.

Verbraucherzentrale NRW

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