Logo-VerbraucherzentraleViele Preisnachlässe beruhten auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP). Doch kaum ein Händler, geschweige denn Amazon selbst, berechnet seinen Kunden die als Mondpreise in Verruf gekommenen UVP.

Für Schnäppchenjäger ist es eine der wichtigsten Veranstaltungen des Jahres: die „Cyber Monday Woche“ bei Amazon. Sieben Tage lang vom 24. November an, immer von neun bis 23 Uhr, lockt der Branchenprimus im Viertelstunden-Rhythmus mit tausenden von Sonderangeboten.

Preisrutsche winken bei Artikeln aus dem gesamten Sortiment: auf TV und Toaster, Schuhe und Spielzeug, auf Babywindeln und Besteck. „Greifen Sie schnell zu, denn Angebote“ können „blitzschnell vergriffen sein“, lautet das Motto.

Um das Prickeln zu steigern, hat Amazon bereits eine „Countdown“-Woche gestartet: mit zumeist zwei tüchtig reduzierten Angeboten am Tag. Da war etwa ein Receiver um 40, ein Besteck sogar um über 75 Prozent herabgesetzt.

Doch der Probelauf zeigt: Bei einem fieberfreien Blick auf Amazons pralle Rabatte entweicht oftmals jede Menge an heißer Luft. Das zeigt ein Check der Verbraucherzentrale NRW.

Der Dreh nämlich: Viele der phantastischen Preisnachlässe beruhten auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP).

Doch kaum ein Händler, geschweige denn Amazon selbst, berechnet seinen Kunden die als Mondpreise in Verruf gekommenen UVP. Deutlich wurde das beispielsweise im Countdown anhand eines „Sennheiser Momentum“. Der Kopfhörer sollte statt der UVP von 199 Euro nur noch 99 Euro kosten: eine Ersparnis von satten 50 Prozent.

Tatsächlich aber berechnete Amazon für den Kopfhörer – abseits der Cyber-Monday-Anfütterung – einen Preis von 144 Euro. Die Countdown-Ersparnis würde ganz nüchtern betrachtet auf bescheidenere 31 Prozent schrumpfen.

Das deckt sich mit Erfahrungen aus dem vergangen Jahr, als die Verbraucherzentrale während der Cyber-Monday-Woche 2013 gleich 50 Angebote ins Visier genommen hatte. Dabei waren die verheißenen UVP-Rabatte von durchschnittlich 51 auf bescheidenere 18 Prozent eingedampft. Immerhin: Preissuchmaschinen konnten die 50 damaligen Amazon-Angebote nicht knacken.

Daraus folgt die Empfehlung: Auch in der kommenden Woche sollten Cyber-Interessierte sich nicht von durchgestrichenen UVP-Prozenten blenden lassen. Ob Schnäppchen den Titel wirklich verdienen, kann der Einsatz von Preissuchmaschinen erweisen.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW

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