Ärztekammer-Westfalen-LippeMit großer Mehrheit hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe in ihrer jüngsten Sitzung in Münster Forderungen unter anderem an die nordrheinwestfälische Landesregierung formuliert, um die medizinische Versorgung von Flüchtlingen im Land weiter zu gewährleisten und zu verbessern. Die hohe Zahl neuer Flüchtlinge stelle Deutschland vor eine bisher nicht gekannte Aufgabe, so das Parlament der westfälisch-lippischen Ärzteschaft. Ärztinnen und Ärzte leisteten schon jetzt ihren herausragenden Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderung und wollten dies auch zukünftig leisten, so die Delegierten. Für die Gesundheitsversorgung müssten verlässliche Strukturen etabliert werden, um Ärztinnen und Ärzte, aber auch alle weiteren Helfer in den Flüchtlingseinrichtungen zu schützen, deren Ressourcen nicht immer weiter ausgedehnt werden könnten. Damit die erforderliche medizinische Versorgung gelingen könne, seien zahlreiche Voraussetzungen zu schaffen.
Die Anforderungen im Wortlaut:
1. Einheitliche Standards für die ärztliche Untersuchung bei der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen.

2. Frühzeitige Impfungen bei Asylsuchenden und allen Helfern in Gemeinschaftsunterkünften gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes.

3. Bereitstellung von geschultem medizinischem Fachpersonal (z. B. Medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte) in ausreichender Zahl in allen Einrichtungen als Ansprechpartner für alltägliche gesundheitliche Fragestellungen der Flüchtlinge sowie für die Erkennung akuter gesundheitlicher Probleme.

4. Bereitstellung von Sprach- und Kulturmittlern als Voraussetzung für eine gute medizinische Versorgung. Ausbildung und Einsatz von Sprach- und Kulturmittlern müssen stärker gefördert werden.

5. Strukturierte Weiterleitung in die ärztliche Versorgung auf Basis transparenter Zuordnungskriterien.

6. Einrichtung ärztlicher Sprechstunden vor Ort in Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge als Brücke zur gezielten und bedarfsgerechten Vermittlung in die ärztliche Regelversorgung in den entsprechenden Fachgebieten. Dazu gehört auch die notwendige Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen, z. B. als Folgen psychischer Traumatisierungen.

7. Transparenz für Flüchtlinge und Ärzte über den von staatlicher Seite gewährten Leistungsumfang in der medizinischen Versorgung.

8. Weitergabe von Untersuchungsbefunden an Dritte (Behörden, Einrichtungsbetreiber) nur soweit dafür gesetzliche Vorgaben bestehen; im Übrigen Mitteilung der Untersuchungsbefunde alleine an die untersuchte Person und Bereitstellung der Befunde zur weiteren Behandlung für Ärztinnen und Ärzte durch geeignete Archivierung.

9. Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für berufliche Qualifikationen nach dem Berufsanerkennungsgesetz, den in der Bundesärzteordnung geregelten Anforderungen u. a. gesetzlichen Normen anstelle der im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vorgesehenen besonderen Regelung zur Ermächtigung der vorübergehenden Ausübung von Heilkunde. Hier gilt es, in einem breiten Konsens zu tragfähigen Lösungen zu kommen. Die Kammerversammlung hält es deswegen für erforderlich, alle in Nordrhein-Westfalen beteiligten Akteure (Ministerien, Bezirksregierungen, kommunale Spitzenverbände, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Heilberufskammern, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen) an einen Tisch zu bringen, um zügig zu nachhaltigen und transparenten Empfehlungen zu kommen.

10. Einrichtung lokaler, regionaler und landesweiter Koordinierungsstrukturen.

Pressemeldung Ärztekammer Westfalen Lippe

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