2016 wurden in Nordrhein-Westfalen 469 Straftäter rechtskräftig verurteilt, denen insgesamt 615 Kinder (unter 14 Jahren) zum Opfer gefallen waren. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer (22. März 2018) mitteilt, waren das 5,2 Prozent weniger misshandelte bzw. missbrauchte Kinder als ein Jahr zuvor.

 

534 Kinder (86,8 Prozent) waren Opfer eines sexuellen Missbrauchs oder einer sexuellen Nötigung durch 400 Straftäter geworden, die im Jahr 2016 in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig verurteilt wurden. Darunter waren 230 Kinder, die von schweren Fällen des sexuellen Missbrauchs, der Nötigung oder von einer Vergewaltigung betroffen waren. 79 der aufgrund dieser Straftaten Verurteilten waren Jugendliche, elf waren Frauen. Zu welchem Zeitpunkt sich eine Tat ereignet hat, die der jeweiligen Verurteilung vorausging, lässt sich aus den Daten nicht ermitteln, da Tatzeitpunkt und Strafprozess nicht unbedingt im gleichen Jahr stattfinden. Die betrachteten Delikte, denen Kinder zum Opfer fielen, umfassen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (StGB §§ 176 bis 178), gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit (StGB §§ 211 bis 227) sowie gegen die persönliche Freiheit (StGB §§ 235 bis 239).

 

Andere Gewaltdelikte, wie zum Beispiel Raub, wurden hier nicht berücksichtigt. (IT.NRW)

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