Lärmaktionsplanung in Lemgo – Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die EU Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der §47 a-f des Bundesimmissionsschutzgesetz, 6. Teil Lärmminderungsplanung geben ein Konzept vor, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Mitgliedsstaaten der EU und somit auch alle Städte und Gemeinden in Deutschland sind verpflichtet, den Umgebungslärm entlang der Hauptverkehrsstraßen und in den Ballungsräumen […]
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